Haftungsausschluss
Haftungsausschluss für Senionex-Produkte v.10-2026
1. Zweck und Nutzung
Senionex-Notrufsysteme sind technische Hilfsmittel zur Benachrichtigung hinterlegter Kontakte im Notfall. Sie ergänzen eine persönliche Betreuung oder Aufsicht, ersetzen diese jedoch nicht und sind keine Lebens-, Unfall- oder Rettungsgarantie. Den Betreuungsbedarf beurteilen Nutzer, Angehörige und Pflegepersonen in eigener Verantwortung.
Die Produkte sind keine Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR); Gesundheitsfunktionen (z. B. Pulsmessung) sind Lifestyle-Funktionen wie bei Smartwatches ohne medizinische Genauigkeit und dienen nicht der Diagnose, Überwachung oder Therapie. Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten ist ärztlicher Rat einzuholen.
Eine zweckwidrige Verwendung – insbesondere heimliches Abhören oder stille Anrufe ohne Wissen der betroffenen Person – ist untersagt und liegt allein in der Verantwortung des Nutzers.
2. Funktionsweise und technische Grenzen
Kernfunktionen sind Notrufauslösung, Notrufkette zu den hinterlegten Kontakten, Sturzerkennung, Standortbestimmung und Sprechverbindung. Geschuldet ist deren technische Bereitstellung, nicht aber ein Erfolg wie die Erkennung jedes Sturzes, eine exakte Ortung oder eine erfolgreiche Hilfeleistung.
Die sensorbasierte Sturzerkennung ist sorgfältig getestet, kann im Alltag aber einzelne Stürze nicht erkennen oder Fehlalarme auslösen; eine lückenlose Erkennung ist technisch bei keinem Gerät möglich.
Die Ortung beruht auf externen Signalen (GPS, WLAN); in Gebäuden, Tiefgaragen oder bei dichter Bebauung kann sie ungenau, verzögert oder auch im Notfall unmöglich sein.
Erweiterte Funktionen (z. B. Inaktivitätsalarm, Geo-Zaun) sind freiwillige Zusatzangebote, keine Kernfunktionen und keine Kardinalpflichten; sie können technisch bedingt eingeschränkt oder zeitweise nicht verfügbar sein.
💡 Das Notrufgerät ersetzt nicht den staatlichen Notruf 112.
3. Voraussetzungen und Verantwortung des Nutzers
Die Funktion setzt voraus, dass der Nutzer das Gerät gemäß Bedienungsanleitung einrichtet, vor dem ersten Einsatz und danach regelmäßig per Testalarm prüft, es eingeschaltet und geladen am Körper trägt, die Notfallkontakte aktuell hält sowie für Mobilfunkempfang und ausreichendes SIM-Guthaben sorgt.
💡 Bei Akkustand unter 15 %, sichtbaren Schäden, Feuchtigkeit oder verschmutzten Ladekontakten ist keine zuverlässige Funktion gewährleistet; das Gerät ist dann nicht weiter zu verwenden.
Für Schäden, die allein darauf beruhen, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, haftet Senionex nicht. Auf Erreichbarkeit und Reaktion der Notfallkontakte hat Senionex keinen Einfluss.
4. Material, Pflege und Umwelteinflüsse
Die Geräte sind gemäß der angegebenen IP-Schutzart gegen Staub und kurzzeitigen Wasserkontakt (z. B. Händewaschen, Regen) geschützt, sofern die Pflegehinweise eingehalten werden: nach Wasserkontakt vollständig trocknen, niemals feucht oder verschmutzt laden, Ladekontakte sauber und trocken halten.
Cremes, Parfüms sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittel können Dichtungen und Kontakte angreifen. Schäden, die erst nach Übergabe ausschließlich durch Nichtbeachtung dieser Hinweise, Stürze, Stöße oder sonstige unsachgemäße Behandlung entstehen, stellen keinen Sachmangel dar. Bei Hautirritationen ist das Tragen einzustellen.
5. Akku und Verschleiß
Die Akkukapazität nimmt mit Nutzungsdauer und Ladezyklen naturgemäß ab; eine allmähliche, moderate Abnahme der Laufzeit ist normaler Verschleiß und kein Sachmangel.
Das Gerät ist innerhalb der angegebenen Laufzeit (z. B. FLEX PRO 3 Notrufknopf ca. 2 Tage, Notrufuhren 1–2 Tage) zu laden; diese gilt für neue Geräte bei üblicher Bereitschaftsnutzung und hängt von Nutzung, Empfang und Temperatur ab.
Ein ungewöhnlich starker oder plötzlicher Kapazitätsverlust kann dagegen einen Mangel darstellen; die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
6. Mobilfunk, SIM-Karte, Kompatibilität und Dokumentation
Die Geräte sind offene Systeme; ihre Funktion hängt von Netzen, Tarifen und SIM-Karten Dritter ab, deren Vertragspartner Senionex nicht ist. Die Kompatibilität wird repräsentativ, nicht für jede SIM-Karte am Markt geprüft.
💡 Funktioniert das Gerät innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung nicht mit der SIM-Karte des Kunden, nimmt Senionex es freiwillig und zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten unbeschädigt gegen Erstattung zurück.
Spätere Inkompatibilitäten, die ausschließlich auf SIM- oder Tarifwechsel, Netzänderungen oder die Abschaltung von Netztechnologien (z. B. 2G) zurückgehen, sind kein Sachmangel; die unterstützten Netzstandards sind in der Produktbeschreibung angegeben. Bei unklaren Angaben der Bedienungsanleitung ist vor Inbetriebnahme der Support zu kontaktieren.
7. Gewährleistung und Reklamationen
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 434 ff. BGB). Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche – ausgenommen Arglist, Rückgriffsansprüche nach § 445a BGB und Schadensersatz nach Ziffer 8 – in 12 Monaten ab Lieferung.
Während der Bearbeitung einer Reklamation stellt Senionex kein Leih- oder Überbrückungsgerät bereit; einen vorübergehenden Ausfall hat der Nutzer selbst abzusichern.
💡 Verlassen Sie sich daher nie ausschließlich auf das Gerät.
8. Haftungsrahmen und Produkthaftung
Senionex haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, aus übernommenen Garantien sowie nach zwingendem Produkthaftungsrecht.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Senionex nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) (Pflichten, die die Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf die der Kunde vertrauen darf) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
Ereignisse des allgemeinen Lebensrisikos – etwa Stürze, Unfälle oder Erkrankungen – und deren Folgen sind Senionex nicht schon deshalb zuzurechnen, weil die betroffene Person ein Senionex-Gerät getragen hat; Voraussetzung ist stets eine von Senionex zu vertretende, schadensursächliche Pflichtverletzung.
9. Schlussbestimmung
Dieser Haftungsausschluss ist Bestandteil der AGB von Senionex und ergänzt diese. Wer das Gerät Dritten (z. B. Angehörigen) überlässt, muss diese und die Betreuungspersonen über diese Hinweise informieren.
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